Wichtig für:Führungskräfte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Unternehmen und Institutionen, Verbänden und Branchenorganisationen, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen, sozialen Träger- und Hilfseinrichtungen, Nachhaltigkeits- und CSR-Beauftragte sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG) Das Ziel: Mit professioneller Nachhaltigkeitsberichterstattung Ihr Unternehmensimage verbessern Das Ergebnis: Sie stellen Nachhaltigkeitstätigkeiten Ihres Unternehmens öffentlichkeitswirksam dar Ihr Weg: Eintägiges Webinar mit Teilnahmebescheinigung Um den steigenden […]