Wichtig für: Personen, die in ihrem Unternehmen Nachhaltigkeitsmanagementaufgaben wahrnehmen oder zukünftig wahrnehmen sollen; Mitarbeitende, die bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts mitwirken; Umwelt-, Energie- und Arbeitsschutzmanagementbeauftragte, die die Integration von Nachhaltigkeitsaspekten in die bestehenden Managementsysteme vorantreiben sowie Menschenrechtsbeauftragte (§ 4 Abs. 3 LkSG) Das Ziel: Ihr Unternehmen will durch nachhaltiges Handeln wettbewerbsfähig bleiben Das Ergebnis: Sie […]